Freiwilligendienste FSJ und BFD

Offen für Neues?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind Chancen zur Orientierung und zur Entwicklung. Wenn man noch keine Idee hat, wo der berufliche Weg nach der Schule hinführen soll, wenn man eine sinnvolle Überbrückung bis zum Beginn des Studiums/der Ausbildung sucht, wenn man seine eigenen Fähigkeiten besser kennenlernen möchte. So ganz nebenbei begegnet man vielen unterschiedlichen Menschen und erlebt eine spannende und erfahrungsreiche Zeit. Und entdeckt vielleicht noch ganz neue Begabungen an sich.

Als Träger der Freiwilligendienste koordinieren wir Einsatzstellen wie Vereine, Kirchgemeinden, Kommunen, Krankenhäuser oder Kindertagesstätten und unterstützen Sie, wenn Sie auf der Suche nach Freiwilligen im FSJ oder BFD sind. Sprechen Sie uns gern an. 

Fragen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Sozialen Jahr Plus (FSJ+) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Welche Voraussetzungen muss ich für ein FSJ, FSJ+ oder einen BFD erfüllen?

"FSJ" oder "BFD unter 27 Jahre":

Du bist zwischen 16 und 26 Jahre alt und hast deine Schulpflicht erfüllt (mindestens 9 Jahre).
Du benötigst kein Schulabschlusszeugnis.
Du bist belastbar und bereit, in Vollzeit und eventuell im Schichtdienst zu arbeiten.
Du bist interessiert an der Arbeit mit und für Menschen, die Unterstützung benötigen.
Du hast den Mut, etwas Neues zu probieren und deine Erfahrungen mit anderen auszutauschen.
Dein Schulabschluss und deine Zensuren spielen dabei keine Rolle.
Du bist bereit, gemeinsam mit anderen Freiwilligen an mehrtätigen Seminaren teilzunehmen.

"FSJ+"

Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen "FSJ" oder "BFD unter 27 Jahre":
Du suchst nach besonderer Unterstützung weil Du sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt bist.

"BFD über 27 Jahre":

Sie sind über 27 Jahre alt und möchten noch einmal neu durchstarten. Auch als Rentner dürfen Sie einen Freiwilligendienst leisten!
Sie sind belastbar und bereit, eventuell im Schichtdienst zu arbeiten.
Ihre Arbeitszeit muss mindestens 20,5 Wochenstunden betragen.
Sie sind interessiert an der Arbeit mit und für Menschen, die Unterstützung benötigen.
Sie haben Mut, etwas Neues zu probieren und Ihre Erfahrungen in die Arbeit einzubringen.
Ihr Schulabschluss und Ihre berufliche Qualifikation spielen dabei keine Rolle.
Sie sind bereit, gemeinsam mit anderen Freiwilligen an Bildungstagen teilzunehmen.
 

Wie lange kann ich ein FSJ, FSJ+ oder einen BFD machen?

"FSJ", "FSJ+" oder "BFD unter 27 Jahre":

Ein "FSJ", "FSJ+" oder "BFD unter 27 Jahre" dauert in der Regel 6 bis 12 Monate.
Wenn es mit einem Ausbildungs- oder Studienplatz nicht wie geplant klappt, kann das FSJ auch auf 18 Monate verlängert werden.
Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann der FSJ-Vertrag bei Bedarf jederzeit aufgehoben werden.

"BFD über 27 Jahre:

Ein "BFD über 27 Jahre" kann 6 bis 18 Monate dauern.
Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann der BFD-Vertrag bei Bedarf jederzeit aufgehoben werden.

Wann beginnt das FSJ, FSJ+ oder der BFD für mich?

"FSJ" und "FSJ+":

Du kannst jederzeit das FSJ-Jahr beginnen.
(Unser Abrechnungs-Jahrgang beginnt vom 01.09. und endet am 31.08. des darauf folgenden Jahres.)

"BFD unter 27 Jahre" und "BFD über 27 Jahre":

Du kannst/Sie können innerhalb des Jahres jederzeit einsteigen.

In welchen Bereichen kann ich ein FSJ, FSJ+ oder einen BFD machen?

"FSJ" und "FSJ+":

Du kannst dich in folgenden Bereichen ausprobieren:

  • Altenpflegeheime
  • Tagespflege für Senioren
  • Krankenhäuser
  • Kindertagesstätten
  • Wohngruppen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Bildungs- und Begegnungsstätten


"BFD unter 27" und "BFD über 27":

zusätzlich zu den oben genannten Punkten kannst du dich /könnten Sie sich auch noch in folgenden Bereichen ausprobieren:

  • Kirchgemeinden
  • Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM)
  • Vereine der Kinder- und Jugendhilfe
  • Vereine mit politischer oder kultureller Ausrichtung
  • in städtischen und gemeindlichen Einrichtungen
     

Was für Aufgaben habe ich im FSJ, FSJ+ oder BFD?

"FSJ" und "FSJ+":

Die Aufgaben sind ganz unterschiedlich und richten sich nach den Anforderungen in der Einsatzstelle und den Bedürfnissen der Menschen die dort betreut werden.

  • Beschäftigung und Betreuung
  • Unterstützung bei der Pflege
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Handwerkliche Aufgaben
  • Feste, Feiern und Freizeitaktivitäten gestalten
  • Gesprächspartner sein


"BFD unter 27" und "BFD über 27":

Auch hier sind die Aufgaben ganz unterschiedlich und richten sich nach den Anforderungen in der Einsatzstelle und den Bedürfnissen der Menschen die dort betreut werden.

  • Beschäftigung und Betreuung
  • Unterstützung bei der Pflege
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Handwerkliche Aufgaben
  • Feste, Feiern und Freizeitaktivitäten gestalten
  • Gesprächspartner sein
  • Arbeiten im Büro
  • Vorbereitung und Durchführung von Projekten
  • Hilfe bei Freizeiten und Hausaufgabenbetreuung

Was bekomme ich dafür?

"FSJ", "FSJ+" und "BFD unter 27":

Du erhältst fachliche Anleitung durch einen persönlichen Ansprechpartner in deiner Einsatzstelle und pädagogische Begleitung durch die Mitarbeitenden deines Trägers.
Du bist eingebunden in ein kompetentes Team und erkundest den Weg in das Arbeitsleben.
Du gewinnst Selbstbewusstsein, lernst Verantwortung zu übernehmen und entwickelst dich persönlich weiter.
Du nimmst an kostenlosen Seminartagen zusammen mit anderen Freiwilligen teil.
Du erhältst ein monatliches Taschengeld von 380,00 € bei Arbeit in Vollzeit (ca. 39 Wochenstunden).
In besonderen Situationen ist eine Verkürzung der Arbeitszeit möglich (z.B. Alleinerziehende).
Du bist versichert (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Rentenversicherung).
Du erhältst 31 Urlaubstage in 12 Monaten.
Kindergeld und Halb-/Vollwaisenrente werden weiter gezahlt.
Du bekommst zum Abschluss des Dienstes ein aussagekräftiges Zeugnis.
Dein FSJ/BFD kann an bundesdeutschen Hochschulen als Wartesemester zählen.
Deine Studienplatzzulassung bleibt für die Zeit eines FSJ/BFD gültig.

"BFD über 27":

Sie erhalten fachliche Anleitung durch einen persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Einsatzstelle und pädagogische Begleitung durch die Mitarbeitenden Ihres Trägers.
Sie sind eingebunden in ein kompetentes Team und können sich im Arbeitsalltag einbringen.
Sie lernen neue Arbeitsgebiete kennen und können sich dabei auf einen Wiedereinstieg in das Berufsleben oder auf eine berufliche Neuausrichtung vorbereiten..
Sie nehmen an kostenlosen Bildungstagen zusammen mit anderen Freiwilligen teil.
Sie erhalten ein monatliches Taschengeld von 250,00 € bis 380,00 €, je nach wöchentlicher Arbeitszeit.
Sie sind sozialversichert (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- und Rentenversicherung) und bekommen für die Zeit des BFD Rentenpunkte gut geschrieben.
Sie erhalten 30 Urlaubstage in 12 Monaten.

Kann ich im FSJ/FSJ+/BFD eine Unterkunft bekommen?

In einigen Einsatzstellen stehen Zimmer für Freiwillige zur Miete zur Verfügung.
Wir sind gerne behilflich bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung bzw. nach einem Zimmer.
Im FSJ, FSJ+ und BFD kann bei Bestehen der rechtlichen Voraussetzungen Wohngeld beantragt werden.

Wie kann ich mich bewerben?

Du schickst/Sie schicken uns bitte ein Bewerbungsschreiben mit deinem/Ihrem Lebenslauf.
Du füllst/Sie füllen den Bewerbungsbogen auf unserer Homepage aus.
Wir benötigen keine Zeugnisse und keine Bewerbungsmappen. Berufliche Qualifikationen spielen für den Freiwilligendienst keine Rolle.

freiwillige(at)diakonie-st-martin.de
Diakonie St. Martin
Freiwilligendienste
Mühlgasse 10
02929 Rothenburg

Wie geht es nach dem Eingang meiner Bewerbung weiter?

Nach dem Eingang deiner/Ihrer Bewerbung vereinbaren wir ein persönliches oder telefonisches Vorstellungsgespräch.
Danach suchen wir für dich/Sie eine geeignete Einsatzstelle. Dort stellst du dich/stellen Sie sich ebenfalls vor und vereinbarst/vereinbaren einen Termin zum Probearbeiten/zur Hospitation.
Nachdem du/Sie die Einsatzstelle kennen gelernt hast/haben, kannst du/können Sie entscheiden, ob du/Sie dort deinen Freiwilligendienst beginnen möchtest/möchten.
Nach einer positiven Rückmeldung von dir/Ihnen und der Einsatzstelle erstellen wir die schriftliche Vereinbarung für den Dienst.

Was kann ich in den Seminaren/Bildungstagen erleben?

"FSJ", "FSJ+" und "BFD unter 27":

Im "FSJ-Jahr" nimmst du an 25 Seminartagen teil.
Im "FSJ+-Jahr" nimmst du an 4 zusätzlichen Bildungstagen teil.
Im "BFD-Jahr unter 27" nimmst du an mindestens 25 Seminartagen teil.
Diese Zeit ist Arbeitszeit und du bekommst dafür eine Freistellung von deiner Einsatzstelle.
In dieser Zeit kannst du keinen Urlaub nehmen.
Die Seminare finden in Wochenblöcken von 5 x 5 Tagen statt.
Du bekommst während der Seminarzeit kostenlos Unterkunft und Verpflegung.
Ungefähr 4 Wochen vor Beginn deines Seminars erhältst du eine Einladung mit allen wichtigen Informationen und einen Ablaufplan für die Tage.
Du triffst mit anderen Menschen in deiner Altersgruppe zusammen.
Im Vordergrund der Seminarzeit steht der Erfahrungsaustausch untereinander zu Themen aus deinem Arbeitsumfeld aber auch über alles, was dich sonst so bewegt.
Du nimmst an Ausflügen teil und beschäftigst dich mit politischen und gesellschaftlichen Fragen.
Es werden dir fachspezifische Themen und die Möglichkeit zur Beratung in Einzelgesprächen angeboten.
Du kannst die Themen der Seminare mitbestimmen und bei der inhaltlichen Gestaltung mitwirken.
Im "BFD unter 27" nimmst du außerdem an einem 5tägigen Seminar zur politischen Bildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben teil.

"BFD über 27":

Im "BFD-Jahr über 27" nehmen Sie pro Monat des Freiwilligendienstes an einem Bildungstag teil.
Diese Zeit ist Arbeitszeit und Sie bekommen dafür eine Freistellung von Ihrer Einsatzstelle.
An diesen Tagen können Sie keinen Urlaub nehmen.
Die Teilnahme am Bildungstag ist für Sie kostenfrei. Fahrgeld wird Ihnen zu Beginn erstattet.
Für jeden Bildungstag erhalten Sie eine Einladung mit allen wichtigen Informationen.
Sie treffen sich mit einer festen Gruppe von Freiwilligen.
Im Vordergrund der Bildungsarbeit steht der Erfahrungsaustausch untereinander zu Themen aus Ihrem Arbeitsumfeld aber auch über alles, was Sie sonst so bewegt.
Sie nehmen an Ausflügen teil, lernen neue Berufsfelder und Arbeitsmöglichkeiten kennen und beschäftigen sich mit politischen und gesellschaftlichen Fragen.
Es werden fachspezifische Themen und die Möglichkeit zur Beratung in Einzelgesprächen angeboten.
Sie können die Themen der Seminare mitbestimmen und bei der inhaltlichen Gestaltung mitwirken.

Fragen der Einsatzstellen

Wie können wir Einsatzstelle werden?

Um Einsatzstelle zu werden nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um den Freiwilligendienst.

Im Kontakt-Kästchen dieser Seite finden Sie alle wichtigen Angaben zu Ansprechpartner, Telefonnummer, Adresse und auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über unser Online-Kontaktformular.

Wie lange können Freiwillige im Freiwilligendienst eingesetzt werden?

Ein Freiwilligendienst kann 6 bis 18 Monate dauern.
Freiwillige können innerhalb des Jahres jederzeit einsteigen.

Welche Aufgaben dürfen Freiwillige übernehmen?

Der Freiwilligendienst ist an Lernzielen orientiert, überwiegend an praktischen Hilfstätigkeiten ausgerichtet und erfolgt arbeitsmarktneutral.
Es dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten der Freiwilligen entsprechen.
Tätigkeiten, die nur Fachkräfte leisten dürfen, dürfen nicht übertragen werden.
Aufgaben können zum Beispiel sein:

  • Beschäftigung und Betreuung
  • Unterstützung bei der Pflege
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Handwerkliche Aufgaben
  • Feste, Feiern und Freizeitaktivitäten gestalten
  • Gesprächspartner sein
  • Arbeiten im Büro
  • Vorbereitung und Durchführung von Projekten
  • Hilfe bei Freizeiten und Hausaufgabenbetreuung

Welche Kosten kommen auf die Einsatzstelle zu?

Die Kosten sind je nach Dienstart und Arbeitszeit der Freiwilligen unterschiedlich.
Die genauen Kosten erfahren Sie bei unseren Mitarbeitenden der Abteilung Freiwilligendienst. Bitte sprechen Sie uns an.
Dem Rahmenvertrag zwischen Träger und Einsatzstelle liegt die aktuelle Anlage der Kosten bei.

Welche Aufgaben übernimmt der Träger?

Der Träger unterstützt die Freiwilligen bei der Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle.
Der Träger unterbreitet den Einsatzstellen Bewerber für den Freiwilligendienst.
Der Träger übernimmt weitgehend die Abwicklung der notwendigen Verwaltungstätigkeiten.
Der Träger führt die gesetzlich vorgeschriebenen Begleitseminare durch.
Der Träger besucht die Freiwilligen im Rahmen der pädagogischen Begleitung in ihren Einsatzstellen.
Der Träger informiert die Einsatzstellen über aktuelle Entwicklungen im Freiwilligendienst.
Der Träger lädt die Mitarbeitenden in den Einsatzstellen zum jährlichen Treffen der Anleitenden ein.
Der Träger berät die Einsatzstelle und die Freiwilligen bei Konfliktsituationen.
Der Träger leistet Öffentlichkeitsarbeit für den Freiwilligendienst und stellt den Einsatzstellen Werbematerial zur Verfügung.

Welche Aufgaben übernimmt die Einsatzstelle?

Die Einsatzstelle benennt dem Träger eine für den Freiwilligendienst zuständige Ansprechperson.
Die Ansprechperson ist zuständig für die Anleitung und pädagogische Begleitung der Freiwilligen.
Die Einsatzstelle erstellt für jeden Einsatzplatz eine Tätigkeitsbescheibung und spricht diese mit den Freiwilligen zu Dienstbeginn durch.
Die Anleitenden in den Einsatzstellen sind für eine gründliche Einarbeitung und Belehrung der Freiwilligen verantwortlich.
Die Einsatzstelle zahlt das vereinbarte Taschengeld und meldet die Freiwilligen zur Sozialversicherung, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und der gesetzlichen Unfallversicherung an.
Am Ende des Freiwilligendienstes ist eine Beurteilung über die/den Freiwillige/n auszufertigen.

Gefördert durch:

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

In Kooperation mit: