Besondere Spenden

Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun!

Nicht nur mit einer einmaligen Spende oder einer Dauerspende können Sie unsere Arbeit unterstützen. Spenden zu besonderen Anlässen und Spendenaktionen durch Firmen sind ebenso Möglichkeiten wie Bußgeldzuweisungen der Gerichte oder auch das Bedenken unserer Arbeit im Testament.  

Spenden statt Geschenke

Im Leben gibt es viele Anlässe, die gefeiert werden möchten: ob runde Geburtstage, Hochzeiten und Jubiläen oder Firmenfeste - all das sind Gelegenheiten, um Gutes zu tun. Denn wie wäre es, wenn Sie anstelle von Geschenken um Spenden für Ihre Herzensangelegenheit bitten?
Sich gemeinsam mit Freunden, Verwandten oder Geschäftspartnern sozial engagieren verbindet und schafft etwas Nachhaltiges. Denn jeder Beitrag zählt. Dabei unterstützen wir Sie gern.  

 

 

Geldauflagen für die Diakonie St. Martin

Als gemeinnützige Organisation kann die Arbeit der Diakonie St. Martin auch durch das Anweisen von Geldauflagen durch die Gerichte unterstützt werden.
Wir garantieren:

  • Zugewiesene Geldauflagen kommen zu 100% dem angegebenen Bereich bzw. unseren gemeinnützigen Zwecken zugute.
  • Gerichte werden über die Zahlungen oder deren Ausbleiben vorschriftsmäßig informiert.
  • Geldauflagen werden extra erfasst und es werden keine Spendenbescheinigungen dafür ausgestellt.
  • Wir erstellen Berichte über die Verwendung der zugewiesenen Gelder.


Konto für Geldauflagen:
Diakonie St. Martin
IBAN:   DE13 3506 0190 1565 1450 17
BIC:     GENODED1DKD
Bank für Kirche und Diakonie
(Dies ist kein Spendenkonto!)

Informationen für Zahlungspflichtige:

  • Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser oben angegebenes Geldauflagen-Konto.
  • Geben Sie bitte bei allen Überweisungen das festgelegte Aktenzeichen an.
    Nur dann können wir den Zahlungseingang Ihrer Auflage richtig zuordnen.
  • Wir dürfen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.